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Wolfstieg-Wiki Wolfstieg-Gesellschaft

← Mitteilung des Vorstand 8-2026 WSG · Versionsgeschichte

Vergleich

Ältere Fassung

17.08.2026, 11:25

Markus G. Schlegel

Neuere Fassung

17.08.2026, 11:51

Markus G. Schlegel

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1 + :::blocksatz
1 2 Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder,
2 3 am 27.05.2026 jährte sich der 104. Todestag von August Wolfstieg, unseres Namensgebers, und es ist der 6. Jahrestag der wiedergegründeten Wolfstieg-Gesellschaft (abgekürzt WSG), die erstmalig 1913 ins Leben gerufen wurde und erst etwa zwei Jahre nach seinem Tod nach ihm benannt wurde.
3 4 Am 20.08.2026 findet die diesjährige hybride Mitgliederversammlung (Ein-lass ab 18.30 Uhr) statt. Eingeladen sind nur die Mitglieder der Wolfstieg-Gesellschaft laut §2 Mitgliedschaft:
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5 6 2. Darüber hinaus kann jede natürliche Person, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat, Personenvereinigungen und juristische Personen Fördermitglieder werden, die ein besonderes Interesse an den Forschungsarbeiten des Vereins haben. Fördermitglieder haben in der Mitglie-derversammlung kein aktives oder passives Stimmrecht und können an Instruktionen nicht teil-nehmen.
6 7 3. Jeder kann lt. §2, Punkt 2, Fördermitglied werden. Die Leitung des Vereins wird jedoch nur von Mitgliedern lt. §2, Punkt 1, wahrgenommen, die dafür Freimaurer sein müssen. So kann also je-der Fördermitglieder werden, aber nur Freimaurer können Mitglied mit Stimmrecht in der Mitglie-derversammlung werden.
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8 − Mitglieder zahlen 72,- € im Jahr und müssen einer organisierten Freimaure-rei/Freimaurer-Großloge angehören. Fördermitglied kann jede natürliche Per-son, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat, Personenvereinigungen und juristische Personen werden. Sie zahlen 48,- € im Jahr. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und haben keine Beitragspflicht. Die acht Gründungsmitglieder können sich vom Beitrag ebenfalls freistellen lassen, so-lange sie kein aktives Vorstandsamt innehaben und haben ein Stimmrecht. Dies ist eine Ehrenbezeugung an diejenigen, die das alles ermöglich haben.
9 + [[Bild:Wolfstieg Logo mit Schatten ohne Hintergrund|rechts|]]Mitglieder zahlen 72,- € im Jahr und müssen einer organisierten Freimaure-rei/Freimaurer-Großloge angehören. Fördermitglied kann jede natürliche Per-son, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat, Personenvereinigungen und juristische Personen werden. Sie zahlen 48,- € im Jahr. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und haben keine Beitragspflicht. Die acht Gründungsmitglieder können sich vom Beitrag ebenfalls freistellen lassen, so-lange sie kein aktives Vorstandsamt innehaben und haben ein Stimmrecht. Dies ist eine Ehrenbezeugung an diejenigen, die das alles ermöglich haben.
9 10 Mit geschwisterlichen Grüßen
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11 12 [[Bild:Wolfstieg Logo mit Schatten ohne Hintergrund|rechts|]]Euer Vorstand, Elke Weigelt Knop, Markus G. Schlegel, Giovanni Grippo
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