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Wolfstieg-Wiki Wolfstieg-Gesellschaft

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1. Beiträge geben nicht die Auffassung des Vereins wieder

Jeder Artikel ist die Arbeit derer, die ihn geschrieben haben. Wer das war, weist die Versionsgeschichte jedes Artikels aus. Aussagen, Wertungen und Schlussfolgerungen in den Artikeln sind nicht die der Wolfstieg-Gesellschaft und binden weder den Verein noch seine Mitglieder. Eine Veröffentlichung im Wiki bedeutet keine Billigung durch den Vorstand.

Die Beiträge werden vor der Veröffentlichung nicht redaktionell geprüft. Das Wiki ist damit kein begutachtetes Publikationsorgan, sondern eine fortlaufend entstehende Arbeitsgrundlage.

2. Keine Gewähr für Richtigkeit

Trotz sorgfältiger Arbeit kann für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Angaben können überholt, unvollständig oder schlicht falsch sein — auch dann, wenn sie mit Quellen belegt sind, denn auch Quellen irren.

Prüfen Sie wichtige Angaben an der angegebenen Quelle nach. Für ein bibliographisch arbeitendes Wiki ist das keine Floskel: Der Wert eines Nachweises liegt darin, dass er nachgeschlagen werden kann.

3. Keine fachliche Beratung

Die Inhalte dienen der Information und der Forschung. Sie ersetzen keine rechtliche, medizinische, steuerliche oder sonstige fachkundige Beratung und sind nicht als solche zu verstehen.

4. Historische Darstellungen

Das Wiki behandelt geschichtliche Vorgänge und gibt dabei auch zeitgenössische Quellen wieder. Solche Quellen können Auffassungen und Ausdrucksweisen enthalten, die heute überholt oder anstößig sind. Ihre Wiedergabe dient der wissenschaftlichen Darstellung und bedeutet keine Zustimmung.

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Im Übrigen haften wir für Schäden aus der Nutzung oder Nichtnutzung des Wikis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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Stand dieser Fassung: 14. August 2026