Die Bauhütte · Jahrgang 1 · Inhalt
Allgemeine Witwen- und Waisenversorgungskasse
Frommann, G. H. — Die Bauhütte. Illustrirte Freimaurerzeitung, Jg. 1, Nr. 8, S. 60 Wissenschaftliche Abhandlung
Soviele Befürchtungen auf der einen Seite für das Zustandekommen des allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensionsfonds auch auftauchten, so erfreulich war es auf der anderen Seite, zu sehen, mit welchem Eifer nicht nur einzelne Bbr., sondern ganze Logen aus der Nähe und Ferne es sich angelegen sein liessen, keinen weiteren Tag, als den 17. Mai d. J. vorübergehen zu lassen, ohne den allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensionsfonds für constituirt zu erklären. — Nicht nur dass sofort freiwillige, nicht unerhebliche Beiträge an baarem Gelde erfolgten, welche zum Capitalstocke geschlagen werden sollten, sondern es erbot sich auch eine geliebte preussische Schwester-Werkstätte, im Verhältniss zu ihren sämmtlichen ☐Mitgliedern zu den Verwaltungskosten des allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensionsfonds beizutragen. — Aus dem in Heidelberg über die Verhandlungen am 17. Mai 5858 abgefassten Protocolle, welches mit der Aufforderung zum Beitritt zu diesem nun constituirten Wittwen- und Waisen-Pensionsfonds und den von Br. Dr. E. E. Hofmann in Giessen vorgelegten Statuten an die einzelnen Logen Deutschlands versandt worden ist, werden Sie ersehen haben, dass die Statuten, deren Mangelhaftigkeit alle Bbr. ohne Ausnahme, selbst Br. Hofmann anerkannte, nur deshalb angenommen wurden, um nicht durch Hin- und Herreden über die Fassung, Einschaltung oder Weglassung dieses oder jenes §. die Constituirung selbst ad calendas graecas zu verschieben. Es wurde aber beschlossen, innerhalb Jahresfrist die Statuten zu revidiren, hierbei den billigen Anforderungen der von einzelnen Brn. und ganzen Logen gestellten Anträge und Wünsche gerechte Rechnung zu tragen und der nächsten General-Versammlung zur Begutachtung und Beschlussnahme vorzulegen.
Wenn nun auch bis zum Juli, dem zur Anmeldung bestimmten Monate, mehre Theilnehmer sich bereits angemeldet haben, und andere den Zusicherungen gemäss, welche dem Unterzeichneten gegeben wurden, demnächst ihren Beitritt noch ankündigen werden, ist es doch immerhin sehr zu beklagen, dass viele Brr. deshalb sich bisher der Theilnahme enthielten, weil sie den Statutenentwurf für unabänderlich ansehen und dieser ihren Anforderungen nicht zusagte. — Ich halte es daher für meine Pflicht, alle Bbr. zu versichern, dass nur das Gute, was der Statutenentwurf enthält, stehen bleiben, alles Mangelhafte entfernt und Fehlendes ergänzt werden wird und lade hiermit alle Logen und Bbr. ohne Ausnahme ein, ihre gerechten Wünsche zur möglichsten Berücksichtigung und Benützung bei Ausarbeitung der revidirten Statuten franco an mich einzusenden. Ich bemerke im Voraus, dass die im Entwurf aufgenommene, berechnete Pensionssumme Keinem der am 17. Mai anwesenden Bbr. als gerechtfertigt erschien und solche s. Z. nur deshalb aufgeführt wurde, damit die ehemaligen Gegner des Institutes nicht sagen konnten: man lasse absichtlich die an dem Fond bemerkte Schattenseite und sonstige Bedenken unberücksichtigt. Wird nun aber auch Niemand gezwungen zu glauben, dass die Resultate dieses Fonds so glänzend ausfallen, wie ich s. Z. in meinen „Grundzügen" im Mai 1857 angegeben habe, so bitte ich doch zu bedenken, welche bedeutende Summe einer Gesellschaft von nur 100 Personen jährlich für ihre Wittwen und Waisen zur Verfügung steht. Zahlen sprechen am deutlichsten.
Angenommen:
100 Personen zahlen jährlich durchschnittlich fl. 15 = 8 Thlr. 17 Ngr. Beitrag (Praenumerando 1500 fl., so ergeben sich am Ende d. 7. Jahres 10,500 fl. An Zinsen und Verzugszinsen am Ende des 7. J. zu 4% . . . . . . . . . . . . 1817 fl.
12,317 fl.
Mit dem 8. Jahre stehen somit dem Vereine jährlich in runder Summe an Beiträgen und Zinsen 2000 fl. zur Verfügung. Werden hiervon 10% für den Reservefond zurückgelegt, so dürfen jährlich an die Wittwen und Waisen von 100 Einlegenden — 1800 fl. vertheilt werden. Darf nun auch mit Sicherheit angenommen werden, dass die Gelder nicht unter 4½ und 5% verzinset werden, sondern dass auch die Zinsen ½jährlich zum Capital geschlagen werden können, so sind 4% doch deshalb angenommen worden, um das 1% Ausfall theils für Verwaltung, theils für eventuelles nicht sofortiges Wiederanlegen zu compensiren. Ich halte es nicht für nothwendig, die bei 100 Einlegern wahrscheinliche Anzahl der Permanent-Pensionsberechtigten hier abermals annähernd anzugeben, sondern verweise in dieser Beziehung auf meine Mittheilungen in No. 3 und 4 des Januar-Heftes der Freimaurer Zeitung, und ich glaube, es darf ein jeder Br. mit dem Erträgniss des Pensionsfonds zufrieden sein. —
Unter den bei der Versammlung am 17. Mai in Heidelberg eingelaufenen Erklärungen über Beitritt zum allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensionsfond sprach eine norddeutsche ☐ den Wunsch aus: Es möge ein §. in die Statuten aufgenommen werden, nach dem es den Eintretenden gestattet sei, statt einer, mehre Quoten für ihre Zurückbleibende zu unterzeichnen. Lag es nun auch bei Ausarbeitung meiner „Grundzüge zu einem Wittwen- und Waisen-Pensionsfond" keineswegs in meinem Plane, durch möglichst viele Quoten einen grossen Capitalstock und dadurch grosse Pensionen zu erzielen, sondern war und bleibt auch der leitende rothe Faden immerdar „durch möglichste Betheiligung vieler Bbr. nicht nur aus derselben Bauhütte, sondern aus möglichst vielen, ja allen deutschen Bauhütten ein mächtiges, unzerreissbares Band um die Bbr. Maurer aller Oriente zu schlingen"; so möchte ich dennoch gerne in bescheidener Ausdehnung den Wünschen dieser nordischen Schwester entsprochen sehen, da, ohne das oberste Ziel zu verrücken, eine Betheiligung mit 2 selbst 3 Quoten recht gut bestehen kann, und in Wahrheit eine doppelte Rente für die Anforderungen und die Lebensverhältnisse der einen Wittwe ebenso nothwendig sein kann, als die einfache Rente für eine andere Wittwe von bescheideneren Ansprüchen auszureichen vermag.
Um nun auch denjenigen Bbrn., denen entweder verspätet der Statutenentwurf nebst dem Protocolle am 17. Mai aus Heidelberg zugegangen ist oder den Logen, die eines grösseren Zeitraumes bedürfen, den Willen ihrer durch profane Verhältnisse minder schnell zusammenzuberufenden Bbr. zu vernehmen, Gelegenheit zu bieten beim Beginne des Fonds an demselben sich betheiligen zu können, wurde für rathsam erachtet, nicht, wie anfangs ausgesprochen war, mit dem 1. Juli, sondern erst mit dem 1. October die erste Einzeichnungsserie als geschlossen zu betrachten. Wir hoffen daher, dass alle diejenigen, denen die Verwirklichung dieses Unternehmens der zur That werdenden grossen Maurerkette am Herzen liegt, ihren Beitritt mit Angabe von Name, Wohn- und Geburtsort, Alter und Name der ☐, deren active Mitglieder sie sind, recht bald unter der Adresse: J. G. Foerster, Wein- und Cigarren-Handlung in Heidelberg anzeigen werden. Der gr. B. a. W. aber nehme das Unternehmen unter seinen Schutz und die Dankesthränen der Wittwen und Waisen werden die Immortellen sein, die sie segnend auf die Gräber ihrer Gatten und Väter fallen lassen für die Opfer, die sie sich durch ihre Betheiligung vielleicht auferlegt haben!
Frankenthal, im Juli. G. H. Frommann, M. v. St.